Hinweisgeberschutzgesetz - DABAG

Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten, das der Umsetzung der sog. Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in deutsches Recht dient. Mit dem Gesetz sollen Hinweisgebende geschützt werden, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen.

Sollten Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit bei der dabag – deutsche automobilberatung GmbH Kenntnis davon erlangen, dass gegen zu beachtende Gesetze und Vorschriften verstoßen wird, können Sie sich an die in Umsetzung des HinSchG eingerichtete Interne Meldestelle wenden.

Durch einen Hinweis an die Interne Meldestelle geben Sie uns die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Da die Abgabe einer Meldung oftmals kein leichter Schritt und häufig mit der Befürchtung verbunden ist, durch die Meldung Nachteile zu erleiden, regelt das HinSchG den Schutz von sog. Hinweisgebenden. Die hinweisgebenden Personen sind davor geschützt, dass ihnen aus der Meldung/dem Hinweis Nachteile entstehen. Repressalien im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (z.B. Übergehen bei Beförderungen, Erteilung von Abmahnungen, Kündigung oder sonstigen Benachteiligungen) aufgrund einer Hinweiserteilung müssen unterbleiben.

Personen, die Hinweise auf Missstände geben wollen, können sich wahlweise an eine interne oder eine externe Meldestelle wenden.

Sofern intern wirksam gegen etwaige Verstöße vorgegangen werden kann, wenden Sie sich bitte vornehmlich an die Interne Meldestelle. Sie tragen somit dazu bei, die Verlässlichkeit und Integrität der Technischen Universität zu sichern und regelkonformes Verhalten an der Universität zu stärken sowie für ein faires Miteinander zu sorgen. Auch nach einer internen Hinweisabgabe bleibt die Möglichkeit einer (weiteren) externen Hinweisabgabe bestehen.

Zuständigkeiten der Internen Meldestelle gemäß § 2 HinschG

  1. Verstöße, die strafbewehrt sind,
  2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
  3. sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union. Dazu gehören unter anderem:
    • Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
    • Produktsicherheit und -konformität,
    • Sicherheit im Straßenverkehr,
    • Umweltschutz,
    • Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit,
    • Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz,
    • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit,
    • Verbraucherrechte und des Verbraucherschutz,
    • Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten,
    • Sicherheit in der Informationstechnik.
  4. Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte,und weitere Finanz- und steuerrechtliche Verstöße.
    Bitte beachten Sie:
    • Die Interne Meldestelle ist kein Anlaufpunkt bei allgemeinen Beschwerden.
    • Vermeintliche Verstöße gegen den Datenschutz melden Sie bitte direkt an den Datenschutzbeauftragten der dabag, siehe dazu die Datenschutzerklärung.
    • Sollten Sie Hinweise auf andere Verstöße haben, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Stellen.
    • Die Interne Meldestelle dient nicht der Abwendung von akuten Notfällen oder Gefahrenlagen.

Weiteres Vorgehen nach Eingang Ihres Hinweises

Der Eingang Ihres Hinweises wird Ihnen innerhalb von 7 Tagen von dem:der Meldestellenbeauftragten bestätigt. Die Prüfung und Bewertung erfolgt innerhalb von 3 Monaten. Sie werden anschließend über die ergriffenen oder geplanten Folgemaßnahmen informiert, sofern dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.

Information zum Umgang mit Ihren Daten

Ihre Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte es aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur weiteren Aufklärung des von Ihnen gemeldeten Verstoßes notwendig sein gegenüber Dritten Angaben zu Ihrer Person zu machen, werden wir uns zuvor mit Ihnen in Verbindung setzen.Angaben zu Ihrer Person als Hinweisgeber:in sind freiwillig. Die Angabe von Kontaktdaten erleichtert jedoch die Kommunikation zwischen Ihnen und der Meldestelle und beschleunigt das Verfahren zur Aufklärung des Hinweises. Die Interne Meldestelle bearbeitet auch anonym eingehende Hinweise.Sollten Sie Angaben zu Ihrer Person machen, willigen Sie mit der Abgabe des Hinweises ein, dass wir diese Daten zum Zweck der Aufklärung des Hinweises und zur Kontaktaufnahme verarbeiten und speichern dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft

Datenschutzinformation

Mit diesen Datenschutzhinweisen kommt die dabag – deutsche automobilberatung GmbH für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ihrer Informationspflicht gemäß Artikel 13, 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) nach. Hinsichtlich der weiteren verwendeten Begriffe, „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Verantwortlicher“, „Dritter“ etc., wird auf die Definitionen in Artikel 4 der EU-DSGVO verwiesen.

1. Kontaktdaten

Verantwortlich für die Verarbeitung ist die dabag – deutsche automobilberatung GmbH. Sie wird vertreten durch die Geschäftsführer Jens Stein und Erik Friemel.

1.1. Kontaktdaten des Verantwortlichen

dabag – deutsche automobilberatung GmbH
Germendorfer Dorfstr. 33
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 / 424 97-0
www.dabag.de
1.2. Fachlicher Ansprechpartner

E-Mail: meldestelle@dabag.de
Tel.: 03301 / 424 97-0
Web: www.dabag.de/hinweisgeberschutzgesetz

1.3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie postalisch unter der Adresse des Verantwortlichen
Email: datenschutz@dabag.de
Webseite: https://www.dabag.de/datenschutz/

2. Verarbeitete personenbezogenen Daten und Zwecke

Im Rahmen der Hinweisabgabe an und die Hinweisbearbeitung durch die Interne Meldestelle werden personenbezogene Daten von Ihnen zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die oben genannten Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 lit. c. EU-DSGVO i.V.m. § 10 Hinweisgeberschutzgesetz.

4. Datenübermittlungen

Ihre personenbezogenen Daten, die von der dabag – deutsche automobilberatung GmbH für die unter 2 genannten Zwecke verarbeitet werden, übermitteln wir grundsätzlich nicht an Dritte. In Einzelfällen kann eine Datenübermittlung an Dritte auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgen, zum Beispiel eine Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten im Rahmen der Regelungen der Strafprozessordnung (StPO).

5. Löschfristen

Daten die für unter 2 genannten Zwecke verarbeitet werden, werden in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gem. § 11 Abs. 5 HinSchG gelöscht bzw. – wenn die Daten in Form von Papierdokumenten vorliegen – vernichtet.

6. Ihre Rechte als betroffene Person

Sie können als betroffene Person jederzeit die Ihnen durch die EU-DSGVO gewährten Rechte geltend machen:

FÜR DIE ABGABE EINES HINWEISES STEHEN IHNEN FOLGENDE MELDEKANÄLE DER INTERNEN MELDESTELLE ZUR VERFÜGUNG:

Per E-Mail an: meldestelle@dabag.de (nicht anonym)

Per Post oder Posteinwurf an: dabag – deutsche automobilberatung GmbH, Germendorfer Dorfstr. 33, 16515 Oranienburg (Bitte mit dem Vermerk: „Vertraulich – Meldestelle HinSchG“ (anonym möglich)